Gebhard Köbler
Dipl.- Ing.(FH) Maschinenbau
(08204) 879 info@arbeitsschutz-koebler.de
...den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihre betriebliche Organisation einzubinden und zu optimieren.
...dass Sie den gesetzlichen Vorgaben nachkommen können
...bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und geben Hinweise zur Optimierung
...bei der Erstellung der notwendigen Dokumente für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, damit Sie die Nachweise führen können.
Die adäquate Leistung auf den Punkt gebracht, bedeutet als Sicherheitsingenieur für Sie und ihr Unternehmen eine optimale Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Unsere Internetpräsenz zeigt Ihnen den Leistungsumfang unseres Ingenieurbüros. Alle angebotenen Leistungen werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben an die betriebsspezifischen Gegebenheiten angepasst und dokumentiert zur Verfügung gestellt. Sie können über die Inanspruchnahme der Regelbetreuung auch über die Möglichkeit entscheiden einzelne Module ihrer Arbeitsschutzorganisation outzusorcen.
Zu den in der DGUV Vorschrift 2 genannten Betreuungsformen gibt es drei Gruppen:
· Betrieb bis 10 Beschäftigte (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung)
kann auch mit dem Unternehmermodell kombiniert werden
· Betriebe mit mehr als 10 bis 50 Beschäftigte (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung)
kann auch mit dem Unternehmermodel kombiniert werden
· Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten(Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung)