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Arbeitsschutz

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)

Nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ist der Unternehmer verpflichtet die vorgeschriebene PSA seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen und zur richtigen Benützung zu unterweisen.

 

Als weiterer Punkt wäre die Kontrolle der Benützung der PSA noch zu erwähnen.

Die Akzeptanz der PSA ist nur zu erreichen wenn die Mitarbeiter bei der Auswahl und Qualifikation mit eingebunden werden.

Bei allen diesen Punkten können wir sie mit unserem Fachwissen bei der Qualifikation und Unterweisung zur richtigen Benützung unterstützen.