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Arbeitsschutz

EU-Maschinenrichtlinie

Umsetzung der EU-Maschinenrichtlinie für alte und neue Anlagen

• Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Maschinenrichtlinie Durchführung einer Risikobeurteilung / Risikominderung nach DIN EN ISO 12100 mit Festlegung des Performancelevels nach DIN EN ISO 13849-1 Abnahmen von Neuanlagen beim Lieferanten nach den einschlägigen Normen Unterstützung beim Kauf von Gebrauchtmaschinen

 

• Beratung und Dokumentation beim Umbau von Altanlagen ohne CE-Kennzeichnung Durchführung einer Prüfung für Altanlagen nach BetrSichV Anhang I mit Prüfung der wesentlichen Änderung unter der Anwendung der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, damit die Umbaumaßnahme an der Altanlage auch rechtssicher dokumentiert ist.

 

• Beratung und Dokumentation beim Umbau von Maschinen und Anlagen mit CE-Kennzeichnung

 

Durchführung der Prüfung auf wesentliche Änderung einer Neuanlage. Sollte eine wesentliche Änderung vorliegen ist ein Konformitätsverfahren nach EU-Maschinenrichtlinie durchzuführen, da das Unternehmen zum Eigenhersteller wird.

 

Sollte die Prüfung zum Ergebnis kommen, dass keine wesentliche Änderung vorliegt, sind die eingefügten oder geänderten Komponenten entsprechend Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 zu bewerten.