(08204) 879 info@arbeitsschutz-koebler.de

Menu

Brandschutz

Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Für die meisten Objekte über 5000 m² fordern die Sachversicherer und / oder die Behörden die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Mit den folgenden Aufgabenschwerpunkten nach VdS 3111.

 

Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung bei
· der Erstellung einer Unternehmensleitlinie für die betriebliche Sicherheit,
· Organisation und Durchführung von Brandschutzbegehungen durch den Versicherer, Brandschauen durch die Feuerwehr o. ä.,
· Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes berühren (Einbindungsverpflichtung)
· Änderungen von baulichen Anlagen (Neu- und Umbau) sowie Verfahrensprozessen und sonstigen betrieblichen Änderungen,
· dem Kontakt und der Zusammenarbeit mit den genehmigenden Behörden, der Feuerwehr und der Feuerversicherung,
· der Festlegung von erforderlichen Ersatzmaßnahmen im Fall eines Ausfalls oder des Außerbetriebsetzens von Brandschutzeinrichtungen
· der Erarbeitung von Brandschutzinfos und Unterweisungen für Betriebsangehörige sowie der Veranlassung der Ausbildung



Koordinierung der Aktivitäten im Brandschutz und Abstimmung
mit anderen Fachabteilungen, u. a. als Ansprechpartner für Brandschutzhelfer


Betreuung von Brandschutzplänen:
· Erstellen und aktualisieren der Brandschutzordnung
· Aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne
· Aktualisieren der Alarm-, Feuerwehr- und Räumungspläne sowie ggf. betrieblicher Gefahrenabwehrpläne (GAP)
   in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle


Unterrichtung der Unternehmensleitung über:
· die Erfordernisse des Brand- und Explosionsschutzes,
· die getroffenen und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beabsichtigten Maßnahmen,
· aktuelle Vorkommnisse, z. B. Feststellung von Mängeln beim Brand- und Explosionsschutz und Vorschläge zu deren Abstellung


Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzvorschriften und behördlichen Auflagen, u. a. des genehmigten und umgesetzten Brandschutzkonzeptes:
· Erfassung und Auswertung von Brandgefahren durch Betriebsbegehungen
· Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
· Betreuung von brandschutztechnisch relevanten Einrichtungen, insbesondere deren Wartungsfristen
· (Ausführung der Wartungen und weiterer Instandhaltungsmaßnahmen durch den Brandschutzbeauftragten sind nicht zulässig)
· Vorschlagen von Ersatzmaßnahmen beim Ausfall oder Außerbetriebsetzen von Brandschutzeinrichtungen
· Erfassung von Mängeln und Vorschlagen zur Verbesserung des Brandschutzes
· Überwachung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
· Auswertung von Schäden


Schulung einschließlich der Durchführung von Übungen und Organisation von Unterweisungen
· Schulung der Belegschaft über die allgemeinen Brandgefahren und möglichen Risiken von Anlagen und Einrichtungen
· Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter über Maßnahmen und Techniken zur Gefahrenabwehr
· Schulung von Mitarbeitern für Erstmaßnahmen im Brandfall inklusive Feuerlöschtraining oder
· Schulung von Brandschutzhelfern - Hinweis: siehe Brandschutz-Ausbildung im Betrieb (VdS 2213)


Hilfe und Unterstützung der Betriebsangehörige und Feuerwehr im Brandfall

Wir unterstützen Sie hierbei gerne und übernehmen die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter komplett oder nach Abstimmung mit dem Unternehmer auch nur für Teilbereiche.