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Arbeitsschutz

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Arbeitsschutzausschuss

Ab einer Betriebsgröße von über 20 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG §11) ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) als ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes einzusetzen. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Die Teilnehmer sind im ASIG ebenfalls vorgegeben:

· Unternehmer oder Beauftragter
· Sicherheitsbeauftragte
· Betriebs- bzw. Personalrat (2 Mitarbeiter)
· Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit
· Betriebsarzt

 

Bei Bedarf sollten die Betriebsbeauftragten für die jeweiligen Fachgebiete hinzu gezogen werden. Die hat sich bewährt, da diese Mitarbeiter Spezialisten für ihr Fachgebiet sind.

 

Zu den Betriebsbeauftragten zählen die folgenden Funktionen:
· Brandschutzbeauftragter
· Laserschutzbeauftragter
· Röntgenschutzbeauftragter
· Abfallbeauftragter
· Etc.

 

Als Agenda hat sich der folgend Ablauf als positiv erwiesen:

 

1. Unfallgeschehen mit Unfallanalyse
2. Veränderungen von Gesetzten, Verordnungen und Regeln
3. Neue Maßnahmen

4. Laufende Maßnahmen
5. Verschiedenes

 

In Abstimmung mit der Unternehmensleitung bieten wir Ihnen die Organisation, die Moderation und Dokumentation des Arbeitsschutzausschusses an. Der Arbeitsschutzausschuss tagt vierteljährlich.