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Arbeitsschutz

Schallpegelmessung

Schallpegelmessung

Als Lärm wird im Berufsleben Schall bezeichnet der zur Schädigung des Gehörs führt. Sicherlich kann der Schall auch auf die Psyche des Menschen Einfluss haben.

 

Aus diesem Grund stellt ein unzulässig hoher Schallpegel eine Gefährdung für die Beschäftigten dar und es sind Maßnahmen zur Senkung des Schallpegels zu ergreifen.

 

Hier können wir Sie als Unternehmer unterstützten:


Zunächst stellen wir für Sie ein Lärmkataster aufgrund von Messungen für ihr Unternehmen zusammen.

Anhand des Lärmkatasters können dann die Bereiche identifiziert werden, die über den vorgegebenen Grenzwerten der Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung liegen.

 

 

 

Die Maßnahmen laufen wie überall im Arbeitsschutz nach dem TOP-Prinzip.

 

Technische Maßnahmen
· Aufstellung eines Lärmminderungsprogramms für das Unternehmen (z. B. Kapselung von Lärmquellen)

 

Organisatorische Maßnahmen
· Die Mitarbeiter sind bezüglich Lärm regelmäßig zu unterweisen und ggf. ist die Tragepflicht zu überprüfen.
· Die ermittelten Lärmbereiche sind zu kennzeichnen und den Zugang zu beschränken.
· Die betroffen Mitarbeitern sind je nach Schallpegelwert der Vorsorgeuntersuchung (Angebot oder Pflicht) zu melden.

 

Beispiel: Lärmpegelmessung

 

Persönliche Schutzmaßnahmen
· Die betroffenen Mitarbeiter sind mit passendem Gehörschutz auszustatten und ggf. besteht auch eine Tragepflicht.

 

Beispiel: Lärmpkataster