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Brandschutz

Explosionsschutzdokumente

Explosionsschutzdokumente

Für explosionsgefährdete Bereiche ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments nach BetrSichV §6 vorgeschrieben. Dies gilt für Neuanlagen wie auch für Änderungen an bestehenden Anlagen. Bei der Erstellung des Dokuments sind die relevanten Produktionsschritte mit den eingesetzten Substanzen an Hand der Kenngrößen zu bewerten. Daraus lässt sich dann die Zoneneinteilung ableiten. Die Zonen werden dann in einem Ex-Zonenplan dokumentiert. Handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der BetrSichV §14 und §15 sind die Dokumente für die Prüfung vor Inbetriebnahme sowie die Wiederkehrende Prüfung bereitzuhalten.

 

Bei Änderungen an überwachungsbedürftigen Anlagen sind diese auch wieder durch eine Prüfung vor Inbetriebnahme abzusichern. Die Prüfungen an Überwachungsbedürftigen Anlagen erfolgen über eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Aktualisierung des Ex-Schutzdokuments sowie bei der Einbindung des Dokuments in den erforderlichen Prüfablauf. Als weiter Punkt ist auch für diesen Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen in der das Ex-Schutzdokument mit zu berücksichtigen ist.

Beispiel: