Erste Hilfe
In der BGV A1 ist ein Abschnitt der Ersten-Hilfe gewidmet und der Unternehmer aufgefordert die Erste-Hilfe im Betrieb über Maßnahmen sicherzustellen.
So sind lt. BGV A1 §26 ein gewisser Prozentsatz der Beschäftigten als Erst-Helfer auszubilden und im 2-jährigen Turnus nachzuschulen.
Des Weiteren sind im Unternehmen die notwendigen Mittel für die Erste-Hilfe wie Verbandkästen, Augen- und Körperduschen soweit notwendig vorzuhalten und deren Verwendbarkeit durch Prüfungen nachzuweisen.
Erste-Hilfeeinrichtungen müssen immer frei zugänglich sein.
Gerne übernehme ich für sie die Organisation der Erste-Hilfe-Schulungen und der notwendigen Erste-Hilfe-Ausstattung in ihrem Unternehmen.
Auf Wunsch kann durch einen Kooperation mit einem Betriebsmediziner auch das Erste-Hilfe-Material kontrolliert und ersetzt werden.