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Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen

Das wichtigste Element im Arbeitsschutz und die Basis für alle weiteren Aktivitäten ist eine für das Unternehmen zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (§5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und §6 Abs. 1 Dokumentation ArbSchG), die entsprechend dem abgebildeten Handlungszyklus durchzuführen ist.

 

Bildquelle: BGW 2009

Die Gefährdungsbeurteilung kann Anlagen oder auf die Tätigkeit bezogen erarbeitet werden, wobei nicht nur der Betriebszustand sondern auch Wartung, Instandhaltung und Störungsbehebung mit zu berücksichtigen sind. Des Weiteren sind hier auch die eventuell notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen mit aufzunehmen.
Um eine umfassende Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können ist es sinnvoll sie in einem Workshop Unterbeteiligung aller Betroffenen (von der Führungskraft bis zum Anlagenbediener) zu erarbeiten.
Bei der Definition von Schutzmaßnahmen ist nach dem TOP-Prinzip vorzugehen, das gesetzlich gefordert ist.

 

Das heißt, dass als Erstes alle technischen und erst im Anschluss organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zum Zug kommen. Dabei sind auch die weiteren staatlichen Verordnungen mit anzuwenden:


• Arbeitsstättenverordnung
• Betriebssicherheitsverordnung
• Bildschirmarbeitsverordnung

• Biostoffverordnung
• Gefahrstoffverordnung
• Lärm- und Vibrationsschutzverordnung - etc.

Umsetzung des gesetzlichen Auftrags

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung richtet sich der Gesetzgeber an den Unternehmer. Gerne unterstützen wir Sie bei Umsetzung des gesetzlichen Auftrags.


Sie haben die Möglichkeit die Gefährdungsbeurteilungen mit unserer Hilfestellung betriebsintern selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren oder sie übertragen die gesamten Prozessschritte bis einschließlich der Maßnahmenwirksamkeitskontrolle an uns.

 

Liegen in Ihrem Unternehmen bereits Gefährdungsbeurteilungen vor, sind wir gerne bereit diese weiter fortzuführen, damit die Aktualität in Abstimmung mit den schon erwähnten Verordnungen gewährleistet ist.

 

Da die Gefährdungsbeurteilungen laufend auf dem aktuellen Stand zu halten sind, bieten wir noch die folgenden zusätzlichen Leistungen mit der erforderlichen Dokumentation an:

 

Regelmäßige Begehungen der Betriebsbereiche
Arbeitsplatzanalysen bei Verfahrensänderungen
Unfallanalysen