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Arbeitsschutz

Unterweisungen

Unterweisungen & Schulungen

Nach den neuesten Erkenntnissen geschehen Betriebsunfälle nicht mehr wegen unzureichender technischer Ausstattung der Maschinen bzw. Anlagen sondern beruhen in der Mehrzahl auf nicht sicherheitsgerechtem Verhalten der Mitarbeiter.

 

Hier liegt also der Schlüssel zur Senkung der Unfallquote, da das Restrisiko auch nicht durch die noch so sichere Technik ausgeschaltet werden kann.


Aus diesem Grund ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten unumgänglich, die auch in den gesetzlichen Regelwerken wie Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §12), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §9), etc. gefordert wird.

 

 

 

Die Beschäftigten müssen in der Lage sein Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, damit sie die übertragenen Aufgaben sicher ausführen können. Deshalb ist eine Unterweisung bei der Übertragung neuer Aufgaben so wichtig.
Zu folgenden Anlässen sind Unterweisungen erforderlich:


· Erstunterweisung bei Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitsplatzwechsel

· Regelmäßige Unterweisung (min. 1x /a, bei Azubis unter 18 Jahren 2x/a)

· Anlass bezogene Unterweisung (nach einem Betriebsunfall, beinahe Unfall, etc.)

Für die Unterweisungen kann ich auf Wunsch die Inhalte zusammenstellen
oder die Unterweisung für die anwesende Führungskraft übernehmen.


Sind in ihrem Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellt, so können auch diese von mir geschult und bezüglich der vorhandenen Gefährdung sensibilisiert werden.